Partnerbedingungen
Stand: 2026-09 · Anbieter: Leuschner Digital GmbH, Weimarer Weg 10, 32339 Espelkamp
§ 1 Gegenstand
Leuschner Digital GmbH („Lerntwin“) betreibt ein Partnerprogramm. Partner empfehlen Lerntwin über einen persönlichen Link und optional über Gutscheincodes und erhalten dafür eine Provision auf die Umsätze der vermittelten Kunden. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung durch Lerntwin zustande; auf eine Freischaltung besteht kein Anspruch.
§ 2 Zuordnung von Kunden
Ein Kunde gilt als vermittelt, wenn er innerhalb von 60 Tagen nach dem Klick auf den Partner-Link ein Elternkonto anlegt oder im Bezahlschritt einen Gutscheincode des Partners einlöst. Ein Kunde wird genau einem Partner zugeordnet; die Einlösung eines Gutscheincodes hat Vorrang vor dem Link. Eine bestehende Zuordnung ändert sich nach der ersten Zahlung nicht mehr. Eigene Buchungen des Partners oder seiner Haushaltsangehörigen werden nicht vergütet.
§ 3 Provision
Bemessungsgrundlage ist der von Lerntwin tatsächlich vereinnahmte Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer, nach Rabatten) des vermittelten Kunden; bei Käufen über Apple App Store oder Google Play der Nettoerlös nach Abzug der Store-Gebühren. Höhe, Laufzeit und Sonderregeln (z. B. abweichender Satz auf die erste Zahlung, Festbeträge) ergeben sich aus dem im Partnerbereich angezeigten Provisionsplan. Lerntwin kann den Plan für künftige Vermittlungen mit einer Frist von 30 Tagen ändern. Testphasen ohne Zahlung lösen keine Provision aus.
§ 4 Erstattungen und Rückbelastung
Erstattet Lerntwin einem Kunden Beträge (Widerruf, Kulanz, Rückbuchung), wird die darauf entfallende Provision anteilig in der nächsten Abrechnung gegengebucht. Ein negativer Saldo wird mit künftigen Provisionen verrechnet.
§ 5 Abrechnung im Gutschriftverfahren
Die Abrechnung erfolgt monatlich zum 1. für den Vormonat durch Gutschrift von Lerntwin gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Partner stimmt diesem Verfahren mit Annahme dieser Bedingungen zu und stellt keine eigenen Rechnungen. Die Gutschrift gilt als anerkannt, wenn der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widerspricht. Der Partner teilt seinen umsatzsteuerlichen Status (Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Regelbesteuerung, Unternehmen im Ausland, Privatperson) wahrheitsgemäß mit und meldet Änderungen unverzüglich; bei Regelbesteuerung wird die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen, bei Unternehmen im EU-Ausland gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Partner ist für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.
§ 6 Auszahlung
Auszahlungen erfolgen per SEPA-Überweisung auf das im Partnerbereich hinterlegte Konto, sobald der Gutschriftbetrag die Auszahlungsschwelle (Standard 25 €) erreicht; kleinere Beträge werden in den Folgemonat vorgetragen. Ohne hinterlegte Bankverbindung bleibt das Guthaben stehen. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Regeln.
§ 7 Pflichten des Partners
- Werbung ist als solche zu kennzeichnen (z. B. „Werbung“, „Anzeige“); die Vorgaben des Medienstaatsvertrags, des UWG und der jeweiligen Plattform sind einzuhalten.
- Keine irreführenden Aussagen, keine Versprechen zu Noten oder Lernerfolgen, keine erfundenen Zahlen oder Bewertungen.
- Kein Bieten auf die Marke „Lerntwin“ oder Schreibvarianten in Suchmaschinen- oder Social-Ads; keine Domains oder Profile, die Lerntwin nachahmen.
- Keine Veröffentlichung von Gutscheincodes auf Coupon- und Rabattportalen, kein Spam, keine unerlaubte E-Mail-Werbung.
- Keine Ansprache von Kindern unter 16 Jahren als Zielgruppe; Werbung richtet sich an Eltern.
- Verwendung der Marke und Logos nur nach den Markenrichtlinien im Partnerbereich; keine Veränderung der Logos.
§ 8 Daten
Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten der vermittelten Kunden, sondern ausschließlich aggregierte Kennzahlen und anonyme Kennungen. Lerntwin verarbeitet die Daten des Partners zur Vertragsdurchführung, Abrechnung und gesetzlichen Aufbewahrung (siehe Datenschutzerklärung).
§ 9 Laufzeit, Kündigung, Sperrung
Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden. Bis zur Kündigung entstandene Provisionen werden regulär abgerechnet. Bei Verstößen gegen § 7 oder bei Verdacht auf Manipulation (Selbstbuchungen, gefälschte Anmeldungen, Missbrauch von Codes) kann Lerntwin den Partner sperren und noch nicht ausgezahlte Provisionen aus den betroffenen Vermittlungen einbehalten.
§ 10 Haftung, Schlussbestimmungen
Lerntwin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit des Programms besteht nicht. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz von Leuschner Digital GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Leuschner Digital GmbH · Weimarer Weg 10 · 32339 Espelkamp · Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 17234 · USt-IdNr. DE332466931 · info@lerntwin.de