Mein Kind wird 16 – was ändert sich?

Ab 16 darf dein Kind selbst in die Datenverarbeitung einwilligen – das sind deine vier Optionen.


Ab dem 16. Geburtstag darf dein Kind nach der DSGVO (Art. 8, Schwelle in Deutschland: 16 Jahre) selbst in die Verarbeitung seiner Daten einwilligen. Lerntwin weist dich und dein Kind rechtzeitig darauf hin.

Deine vier Optionen

  1. Alles bleibt wie es ist – du zahlst weiter, dein Kind lernt wie bisher.
  2. Eigener Account, du zahlst weiter – mehr Privatsphäre fürs Kind, die Rechnung läuft über dich.
  3. Komplett eigener Account – dein Kind übernimmt Account und eigene Zahlung.
  4. Beenden – ihr nutzt Lerntwin nicht weiter.

Ein Self-Service-Assistent führt euch durch die Auswahl.

Was sich bei mehr Privatsphäre ändert

Sobald dein Kind einen getrennten Account führt, verlierst du den Lese-Zugriff auf Memory und Lernverlauf. Wochenreports bekommst du dann nur noch, wenn dein Kind sie ausdrücklich für dich freigibt.

Zahlung

Auch nach dem 16. Geburtstag kannst du weiter zahlen – die Einwilligung in die Datenverarbeitung läuft dann aber über dein Kind, nicht mehr über dich.

Noch Fragen? Frag den Lerntwin-Hilfe-Bot (Button unten rechts) oder schreib an support@lerntwin.de.

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